Hart arbeitende Menschen, wie beispielsweise Schichtarbeitskräfte halten unser wirtschaftliches System und unsere Infrastruktur am laufen. Dass gerade diese Menschen wegen schlechten Gehältern zwei Jobs arbeiten müssen, zeigt die Schande unserer doch so sozialen Gesellschaft.
Wir positionieren uns generell für eine weitgehende Steuer-Reform, die mehr Aspekte als nur diesen behandeln soll. Dennoch ist dies einer der wichtigsten Missstände im wirtschaftlichen System Deutschlands, weshalb dieser als allererstes angepackt werden muss. Überstunden- und Nachtarbeit genießen gegenüber normalen Arbeitszeiten steuerliche und SV-bezogene Vorteile, was gut so ist. Aber bei weitem noch nicht genug!
Der aktuelle Stand
Nachts arbeiten oder Überstunden machen zu müssen ist wohl eines der unangenehmsten Dinge, die man sich für seinen täglichen Alltag wünschen kann. Deshalb gilt für Arbeit in der Nachtschicht, dass Zuschläge bis zu 25% des Grundlohns steuerfrei sind und die Steuerfreiheit für Grundlöhne bis zu 25€/Stunde gilt. Für höhere Löhne ist der überschreitende Teil steuerpflichtig. Auch für Sozialversicherungsbeiträge gilt hier, dass steuerfreie Nachtzuschläge ebenfalls sozialversicherungsfrei sind, der Grundlohn für Nachtarbeit hingegen sozialversicherungspflichtig bleibt.
Bei Überstunden sieht es da leider noch etwas anders aus. Der Grundlohn für Überstunden, genau wie Überstundenzuschläge sind voll steuerpflichtig (Ausnahmen sind nur Überstunden in Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit). Grundlohn und Zuschläge sind außer in gennanten Ausnahmen ebenfalls voll sozialversicherungspflichtig.
Wo Änderungsbedarf besteht
Besonders die Abgaben bei Überstunden sind absolut sinnbefreit. Menschen die vielleicht durch Überstunden mehr verdienen könnten, durch das dann höhere brutto-Gehalt aber mehr besteuert werden und dann beim beinahe identischen netto-Gehalt landen – das kann weder ein Anreiz bieten, noch belohnt es die Menschen in irgendeiner Form. Es ist ein Schlag ins Gesicht für diese Arbeitskräfte.
Wenn nachts niemand arbeitet, würde das System versagen. Nachtarbeiter leisten also schon ihren Beitrag zu unserer Wirtschaft und werden trotzdem noch besteuert – sie geben also doppelt.
Was jetzt notwendig ist
Alle Steuern auf Nachtschichtarbeit und Überstunden müssen nicht nur gekürzt, sondern auf lange Sicht komplett abgeschafft werden. Dies wird einen Anreiz und eine Belohnung für diese Arbeitskräfte schaffen, ohne dass sie den Steuerzahler etwas kostet. Der Staat muss hier nämlich nichts fördern, sondern nur Steuerzahler entlasten, dass dies auch bedeutet der Staat muss aufhören Sinnlosigkeiten zu fördern ist selbstverständlich und machbar. Steuervorteile sollten hier also nicht nur bis zu einem Grundgehalt und auch nicht nur für Sonderzuschläge, welche auf das Gehalt oben drauf kommen, sondern für die komplette Vergütung geltend werden.
Die Reglungen zu Sozialversicherungsbeiträgen für Nachtarbeit sind schon ganz gut. Sie müssten nur von der Bindung an Steuern befreit werden. D.h. Gehalt komplett steuerfrei und für SV-Beiträge die ehemaligen Regelungen für Steuern übernehmen. Gleiches müsste dann aber auch für Überstunden festgelegt werden. Eine Abschaffung der SV-Beiträge für beide Arbeitssysteme kommt jedoch nicht infrage, da dies private Versicherungen zu sehr belasten könnte. Ein Problem, welches der Staat nicht hat.
Quellen:
Bundesfinanzministerium – LStH § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2022/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/2-Steuerfreie-Einnahmen/Paragraf-3b/inhalt.html
LohnsteuerKompakt (forium GmbH) – SFN-Zuschläge Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/sfn-zuschlaege-steuerfreiheit-von-zuschlaegen-fuer-sonntags-feiertags-und-nachtarbeit
Rentenberatung Sozialversicherung kompetent – Beitragspflicht; Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/1507-beitragspflicht-sonn-feiertags-nachtarbeitszuschlaege.html
Weitere Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Lohnsteuer-Richtlinien (LStR), Steuerberaterkammer, Gesetze im Internet (EStG & SGB), Finanzamt Bingen-Alzey
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